Rittergut Eckendorf
Auszug aus dem Familienbuch über das Rittergut Eckendorf
Eckendorf, im Freistaat Lippe - Detmold gelegen, liegt an der Strasse von Bielefeld nach Salzuflen, hat eine Größe von etwa 275 Hektar mit schönem Park, in welchem eine etwa tausendjährige Eiche steht, undweiten Waldflächen, Äckern und Wiesen. Es wird als Akamanictorp zuerst im Jahre 1036 und dann als Eckwordingtorp 1360, als Eckentorp 1497 und als Eckentrup 1529 erwähnt.
Es war ursprünglich ein Vorwerk des Herrenhofes zu Berghusen, jetzt Rittergut Niederbarkhausen bei Oerlinghausen in Lippe, welches 1036 der Bischof von Paderborn dem Stifte Busdorf zu Paderborn überwies. Eckendorf war ein Meierhof dieses Klosters, dessen Meier die Wirtschaft für das Kloster verwaltete und über die Eigenbehörigen eine gewisse Justiz und Verwaltung ausübte. Mit den Verwaltern der übrigen Vorwerke Uralankhusen (Oerlinghausen), Meginghusen (Menkhausen), Hepim (Heepen) bildeten diese Meier unter dem Verwalter von Barkhausen ein Kollegium der Verwaltung und Justiz. Das Amt wurde allmählich in der Familie erblich.
Im Jahre 1591 stattet Meier Heinrich zu Eckendorf seinen Sohn Bernd wegen heirat aus. Er gibt ihm 450 Taler, ein Pferd, ein Fohlen, einen kleine Kamp, zwei Schweine und seinen Tisch. Er ist aber offenbar in schlechten Vermögensverhältnissen, denn schon 1592 pfänden seine Gläubiger eine Wiese.
Am 25. Februar 1602 bittet er den Landesherrn, Grafen von Lippe, wegen der lastenden Schulden seinem Sohn den Besitz zu übertragen. Der Landesherr als Dominus directus müsse helfend eingreifen. Am 1. März 1603 findet die Witwe des Meiers, welche Adolf Kirchmann heiratet, die Kinder erster und zweiter Ehe ab. Der Sohn Bernd aus erster Ehe erhält 500 Taler, ein Pferd, ein Ehrenkleid; die Tochter 400 Taler und einen Brautwagen. Den beiden Kindern zweiter Ehe bleibt ihr Anteil an Hovedissen, Kurt erhält 300 Taler, ein Pferd, ein Ehrenkleid, die Tochter 300 Taler und einen Brautwagen. Das Gut wird später an den Jägermeister Arnold Schmerheimb oder Schmeriemen verkauft, und am 16. März 1632 verleiht Graf Simon Ludwig zur Lippe dem Gute die adlige Freiheit.
Das Gut hatte zu leisten jährlich: zwei fette Schweine, eine Schlachtkuh, 10 Taler Dienstgeld, 1 ½ Taler ständige Rente, 3 Taler 20 Silbergroschen 1 Pfennig Kleinkuhgeld, 1 Taler Malzgeld, 3 Burgfestdienste, 6 Ortdienste und die Landfolge. Schmerheimb tritt eine Wiese bei Pöppinghausen im Werte von 1000 Talern ab. Dafür wird erfrei von allen Lasten unter Vorbehalt der Schweinemast; nur die adlige Landsteuer soll vom Gute gehen. Dafür erhält er die adelige Freiheit des Gutes mit Jagd- und Fischereigerechtigkeit.
Im Jahre 1617 betrug die Rittersteuer 13 Taler. 1677 musste Eckendorf ein sattelfreies Pferd stellen. Am 13.9.1677 verkaufen die bevormundeten Schmerheimb’schen Kinder das Gut ihrem Stiefvater Bonorden für 17300 Taler unter Vorbehalt des Wiederkaufs.
1696 überträgt Bonorden das Gut an Schmerheimb gegen Zahlung von 15000 Talern zurück. Am 9. März 1708 wird dem Oberstleutnant Schmerheimb adlige Freiheit des Gutes bestätigt.
Früher hatte Eckendorf an den Bischof von Paderborn den Blutzehnten, an die Kirche zu Busdorf in Paderborn den Fruchtzehnten abzuliefern. 1306 leistete es dem Kloster Busdorf 4 ½ Pader maltera und 18 denare et obolum pro minuta Decima.
As der Geheime Rat v. Borries Eckendorf kaufte hatte er folgende Bestandanteile: das alte und das neue herrschaftliche Wohnhaus, das Meiereihaus nebst Schweine- und Kuhstall, Kutscherstall, Wagenremise und Backhaus, Wagenschuppen, Schafstall, Kornmühle, Jägerhaus, 17 Arröderhäuser, herrschaftliche und Domestiken-Kirchenstühle mit insgesamt 15 Sitzen in der Kirche zu Heepen, Begräbnisgewölbe in dieser Kirche, einen Platz auf dem Kirchhofe. Es umfasste 32 Scheffelsaat Gartenland, 477 Scheffelsaat Ackerland, 76 Scheffelsaat Wiesen, 503 Scheffelsaat Holzung, 16 Scheffelsaat Teiche. An Gefällen hatte Eckendorf zu beanspruchen von den Bauern 31 ½ Scheffel Roggen, 32 ¼ Scheffel Gerste,44 Scheffel Hafer und 6 Scheffel Salz von der Saline in Salzuflen, endlich 150 Taler Erbpachtskanon. Es hatte die Jagdgerechtigkeit, und zwar die Koppeljagd in einem ganzen Teile von Lippe und der Grafschaft Ravensberg und gemeinschaftlich mit anderen Fischereigerechtigkeit auf der Windweh von der Arrode des Gutes Schuckenhof bis Lübbrassen.
Fortsetzung folgt.