Familienverband von Borries

Bericht über die Geschichte der Familie

Die Geschichte unserer Familie beginnt mit dem Jahre 1425. Die Urkunden nennen einen Hermann Borries, der Patrizier in Minden war und 1445 als Bürgermeister der Stadt erwähnt wird. Er war auch Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und ist für alle Borries, die das Familienbuch aufführt, der gemeinsame Vorfahr. In den Forschungen findet sich noch der Name eines Gerhard Borries, der l390—1394 Bürger und Bürgermeister zu Minden in Westfalen war. Nach einer anderen Angabe ist er am 11. November 1390 in Minden geboren und im Jahre 1462 dort gestorben. Aktenkundige Unterlagen fehlen jedoch, und es ist auch nicht belegt, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis er zu den ersten Borries steht, von denen das Familienbuch berichtet.

Erster Abschnitt: Bis zum Dreißigjährigen Krieg 

Der erste Abschnitt der Familiengeschichte reicht bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges. Die Vorfahren der ersten Generationen treten uns in der Stadt Minden als Patrizier, Ratsherren, Bürgermeister, Stadtkämmerer, Brüchteherren, Scholarchen und Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und des Heiligen-Geist-Hospitals entgegen. Dieser Abschnitt in der Familiengeschichte dauert fast 250 Jahre.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg tritt eine völlige Wandlung ein. Der enge Verband der Familie in Minden beginnt sich aufzulösen. Einer nach dem anderen verlässt die Stadt, und ehe zwei Jahrhunderte vergangen sind, sind alle fortgezogen.

Schwer hatte der Dreißigjährige Krieg die Stadt Minden heimgesucht. Im Jahre 1722 zählte sie nicht mehr als 3000 Seelen. Und auch mit der alten Freiheit war es im Westfälischen Frieden vorbei. Es war ein Borries, den als Bürgermeister das schwere Amt traf, die Stadt auf dem Friedenskongress von Münster und Osnabrück zu vertreten.

Zweiter Abschnitt: Nach dem Dreißigjährigen Krieg 

Der zweite Abschnitt der Familiengeschichte beginnt mit der Zeit der Fürstenmacht nach dem Dreißigjährigen Krieg. Hier finden wir die Borries wieder, betraut mit höheren Staatsämtern in Preußen, Hannover und Kurhessen. Sie sind Juristen, und als solche mehr im Verwaltungs- als im Gerichtsdienst tätig. Neben den Juristen entwickelt sich in zunehmendem Maße der Offiziersstand. In diese Periode fallen drei Ereignisse, die das Bild der Familie verändern und neu bestimmen: 1. die ersten adligen Heiraten, 2. der Erwerb ländlichen Grundbesitzes und 3. die Adelsverleihungen. Die ersten Adelsverleihungen finden im 18. Jahrhundert statt. Wie es dazu gekommen ist geben die Anträge, die sich bei den Wiener Staatsakten befinden, Aufschluss.

Preussische Adelslinie 

Das Grafendiplom von 1860 war eine persönliche Ehrung und Anerkennung für den Staatsminister Wilhelm v. Borries (L 1).
Auf allen Diplomen beruht der heutige Adel der Familie. Die erste Verleihung an den Kurfürstlich-hannoverschen Geheimen Justizrat und Kanzleidirektor Johann Friedrich in Stade (H 9) fand im Jahre 1733 durch Kaiser Karl VI. statt und wurde 1734 von dem Kurfürsten Georg II. von Hannover bestätigt. Sie ist maßgebend für den Adel der älteren Linie.

Reichsadels-Linie 

Das zweite Diplom, im Jahre 1777 vom Kaiser Joseph II. dem Geheimrat Franz (I 5) verliehen, der im Siebenjährigen Kriege sich durch große Kriegslieferungen verdient gemacht hatte und mit dem erworbenen Vermögen den Besitz der westfälischen Familiengüter begründete, wirkte nicht über seine Person hinaus, da er kinderlos verstarb.

Das dritte Adelsdiplom von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen dem Kammersekretär Heinrich Johann in Minden (I 36) und seinen drei Neffen, dem Kriegsrat Diedrich, dem Großherzoglich Hessischen Major Philipp und dem Steuerreferendar Ludwig verliehen, begründet in den beiden Zweigen der jüngeren Linie den adligen Stand. Es ergibt sich, dass die Adelsdiplome alle heute lebenden Borries des Stammbaums umfassen. Nach dem Ursprung der Verleihung gehört die ältere Linie dem Reichsadel und die jüngere dem preußischen Adel an.


Wird fortgesetzt…

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